Ich berechne meine Tätigkeit grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundlage
ist hierbei die Abrechnung nach dem jeweils meiner Tätigkeit zu Grunde liegenden Gegenstandswert, d. h. das wirtschaftliche Interesse des Mandanten. |
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Auf Grundlage einer vorherigen Vereinbarung mit den Mandanten besteht auch die Möglichkeit, einen Pauschalbetrag abzurechnen oder nach dem Stundenumfang abzurechnen. |
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Das Honorar für eine anwaltliche Erstberatung beschränkt sich für Verbraucher auf ein Honorar von € 10,00 bis € 190,00 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. |
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Trotz Kostenvoranschlag und errechneten Prozesskostenrisikos können die Kosten höher oder geringer ausfallen, wenn z. B. das Gericht den Streitwert anders als angenommen festsetzt.
Dies kann durch Gesetzesänderungen, Änderung der Rechtsprechung oder auch durch Erweiterungen im Sach- und Streitstand (auch in der außergerichtlichen Tätigkeit) geschehen. |